Schutzmaßnahmen ab 05.03.2022

  • Betreten unseres Hauses mit 3G
    – Genesen
    (nachweisliche Infektion in den letzten 6 Monaten) oder
    – Geimpft (vollständig oder Erstimpfung und gültiger PCR-Test) oder
    Getestet (gültiger Antigentest von einer befugten Stelle max. 24 Stunden nach Abnahme oder PCR-Test max. 72 Stunden nach Abnahme)

Ausnahme:
Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge und zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

  • Registrierungspflicht beim Eingang
  • Durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis zum Schutz unserer BewohnerInnen und MitarbeiterInnen!