Schutzmaßnahmen ab 05.03.2022
- Betreten unseres Hauses mit 3G
– Genesen (nachweisliche Infektion in den letzten 6 Monaten) oder
– Geimpft (vollständig oder Erstimpfung und gültiger PCR-Test) oder
– Getestet (gültiger Antigentest von einer befugten Stelle max. 24 Stunden nach Abnahme oder PCR-Test max. 72 Stunden nach Abnahme)
Ausnahme:
Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge und zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
- Registrierungspflicht beim Eingang
- Durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis zum Schutz unserer BewohnerInnen und MitarbeiterInnen!